Welche logistischen Bedingungen muss ich als Lieferant einhalten? 13. April 2022 13:03 Aktualisiert Verpackung und Lieferzustand Die Lieferscheine sind aussen an der Sendungseinheit anzubringen. Sofern es sich um eine internationale Lieferung handelt, muss der Lieferschein in mehrfacher Ausführung pro Sendungseinheit beigelegt werden. Pro Ladeeinheit muss ein Lieferschein physisch mitgeliefert werden. Jede Ladeeinheit muss mit einem eindeutigen Barcode versehen sein. Auf der Etikette mit dem Barcode muss der korrekte Name des Lieferanten ersichtlich sein. Die Ware muss ausreichend gegen Beschädigungen während des Transports und Umschlags gesichert sein. Sämtliche Artikel müssen in einem verpackten Zustand sein, der gegen Transport- und Umschlags-Schäden geschützt ist, insbesondere zerbrechliche Artikel müssen einen Schutz oder eine Umverpackung aufweisen. Bei Umverpackung darf die Verpackung nicht irreführend sein (Beispiel: keinen anderen Artikel auf der Verpackung). Ladungsträger Die Warenanlieferungen, die nicht von Kurieren angeliefert werden, haben ausschliesslich auf EUR-Tauschpaletten 1200mm x 800mm zu erfolgen. Abweichungen dazu müssen bei der Avisierung bekannt gegeben werden. Die maximale Beladungshöhe beträgt 220cm, eine Überbreite ist nicht zugelassen. Mehrere Ladungsträger dürfen bis zur maximalen Beladungshöhe aufeinandergestapelt werden. Die Stabilität muss dabei zwingend gewährleistet sein. Set-Artikel Artikel, die in mehreren Packstücken angeliefert werden, müssen offensichtlich auf dem Packstück als solche gekennzeichnet sein (Beispiel: 1/3, 2/3, 3/3) inkl. einem sichtbaren EAN- oder GTIN-Code des Sets. Alle Packstücke eines Set-Artikels müssen in der gleichen Anlieferung enthalten sein. Möbel und grosse Artikel ausgenommen, müssen sich die Sets auf demselben Ladungsträger befinden. Lebensmittel Alle Artikel mit Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) müssen mindestens 60 Tage vor dem MHD angeliefert werden. Gefahrengut Der Lieferant ist für die Einhaltung der Transport-Vorschriften gemäss Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR) verantwortlich und informiert uns über allfällige Spezialvorschriften (kein Versand über Paketkanal etc.) und die UN-Nummer bezüglich bestimmter Produkte. Lieferadresse Alle Lieferungen müssen an die Lieferadresse des Auftrags versendet werden. Anlieferungen an andere Lager werden abgewiesen. Lieferscheinanforderungen Übereinstimmung mit Anlieferung: Der Lieferschein soll die jeweils pro Ladeeinheit effektiv angelieferten Lieferpositionen aufführen. Auch wenn die Lieferscheine elektronisch via EDI übermittelt werden, ist die Mitgabe physischer Lieferscheine zwingend (die Packliste ersetzt nicht den Lieferschein). Dabei muss die Lieferscheinnummer als solche klar gekennzeichnet sein und exakt mit der elektronisch übermittelten Referenz übereinstimmen Absender und Empfänger: Angabe des Absenders, inkl. Firmenname Korrekte Empfängeradresse: Reparierte Ware oder Austauschware muss stets separiert werden und klar gekennzeichnet den Zusatz "After Sales Handling" tragen Lieferscheinnummer, Auftragsreferenz und Seitennummerierung: Angabe der Lieferscheinnummer zwingend, numerisch und als Barcode Angabe unserer Auftragsnummer numerisch, wie auch als Barcode. Beinhaltet der Lieferschein diverse Aufträge auf mehreren Seiten, sind die Auftragsnummern auf der ersten Seite zusammenzufassen. Sind auf einer Ladeeinheit Positionen aus unterschiedlichen Bestellungen enthalten, so sind diese pro Bestellung gruppiert auf einem Lieferschein zusammenzufassen. Seitennummerierung inkl. Angabe der Gesamtanzahl an Seiten. Positionsdetails: Auflistung aller Lieferpositionen pro Auftragsnummer mit Angabe der gelieferten Menge. Angabe der Hersteller- oder Lieferartenartikelnummer, gegebenenfalls eine Artikelbeschreibung. Bei der Anlieferung von mehrteiligen Artikeln (z.B. Möbel) ist zusätzlich eine Auflistung der zusammengehörigen Packstücke zwingend. Siehe Beispiel: Musterlieferschein Version 13.04.2022